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Waffenbehörde können bei Vorliegen von bestimmten "Tatsachen" nach §6 Abs. 2 des WaffRNeuRegG an Ihrer Zuverlässigkeit zweifeln. Das Behörde können in solchen Fällen von Ihnen ein Zeugnis über Ihre geistige oder körperliche Eignung im Umgang mit Waffen und Munition verlangen. Es besteht die Möglichkeit, diese Zweifel gegenüber der Waffenbehörde auszuräumen.
….Hier wird das Ausmaß beurteilt, in dem Krankheiten und Behinderungen körperliche, geistige und seelische Funktionen der Patienten beeinträchtigen….
Länderspezifische Unterbringungsgesetze
Die Länder regeln die Unterbringung bei psychischen Krankheiten in der Regel in besonderen Unterbringungsgesetzen (PsychKG).
Die betreuungsrechtliche Unterbringung
Die Unterbringung von betreuten Personen erfolgt auf der Grundlage des § 1906 BGB in Verbindung mit §§ 312 ff FamFG. In der Regel regt der Betreuer die Unterbringung an. Die Unterbringung ist vom Betreuungsgericht zu genehmigen.
Ein Verkehrsmedizinisches Gutachten wird erforderlich, wenn lebenseinschneidende Erkrankungen eingetreten sind, welche die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können. Krankheiten wie z.B. Schlaganfall, Hirnverletzungen, psychische Erkrankungen, Gedächtnisstörungen bis Demenz oder Epilepsie fallen in diese Rubrik.